In der Inklusiven WG Bremen können Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung und Menschen ohne Behinderung wohnen. Die Bewohner müssen in der Lage sein, sich frei und willentlich für ein Zusammenleben in der WG zu entscheiden und das gemeinschaftliche Leben mitgestalten zu können.
Aufgenommen werden in die WG können Bewohner mit Behinderung nach Beendigung der Schulpflicht. Wichtig ist, dass sie an Werktagen einer geregelten Beschäftigung oder Arbeit nachgehen.
Die Bewohner ohne Behinderung müssen die Ziele und Aufgaben der Wohngemeinschaft und des Vereins Inklusive WG Bremen anerkennen und bereit und in der Lage sein, mit ihren behinderten Mitbewohnern ein Zusammenleben auf Augenhöhe gestalten zu können.
Die nichtbehinderten Bewohner haben keinen besonderen pädagogischen Auftrag, sondern sind im Sinne dieses inklusiven Konzeptes „Spezialisten fürs Alltägliche“.